| Wichtiger Hinweis für die kommenden Prüfungen im SPB 4 (Arbeits- und Sozialrecht) |
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Gegenstand der Klausuren im SPB 4:
Herbst 2011: Arbeitsrecht
Frühjahr 2012: Arbeitsrecht Herbst 2012: Sozialrecht Frühjahr 2013: Arbeitsrecht Herbst 2013: Sozialrecht Frühjahr 2014: Arbeitsrecht Gegenstand der mündlichen Prüfung im SPB 4:
Bis einschließlich Herbstkampagne 2011: Arbeitsrecht oder gemischt Arbeits- und Sozialrecht.
Ab Frühjahrskampagne 2012: Arbeitsrecht, wenn Studienarbeit und Klausur im Sozialrecht geschrieben wurden; Sozialrecht, wenn Studienarbeit und Klausur im Arbeitsrecht geschrieben wurden; wahlweise Arbeits- oder Sozialrecht, wenn die schriftlichen Leistungen (Studienarbeit und Klausur) bereits beide Teilbereiche abdecken.
Für die Frühjahrskampagne 2012 besteht für die Studierenden ein Wahlrecht, ob sie nach altem oder neuem System geprüft werden möchten. Gez. Lobinger (Sprecher des SPB 4, Arbeits- und Sozialrecht) |
