| Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht - Klarstellung zum Sachverhalt |
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Privatdozent Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia) Heidelberg, WS 2011/12 Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht Hausarbeit Klarstellung zum Sachverhalt In der Hausarbeit ist einstweiliger Rechtsschutz nicht zu prüfen. Ich bitte, diese Ungenauigkeit der Aufgabenstellung zu entschuldigen. Viel Erfolg!
Mit besten Grüßen |
