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Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht - Klarstellung zum Sachverhalt

Privatdozent Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia) Heidelberg, WS 2011/12
Vertreter der Professur für Öffentliches Recht am Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht

Hausarbeit

Klarstellung zum Sachverhalt

In der Hausarbeit ist einstweiliger Rechtsschutz nicht zu prüfen. Ich bitte, diese Ungenauigkeit der Aufgabenstellung zu entschuldigen.

Viel Erfolg!

Mit besten Grüßen
gez. Hartmann