Studium
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Die Schwerpunktbereiche im einzelnen: Fragen und Antworten zu den Schwerpunktbereichen und der Universitätsprüfung 1. Was sind die Schwerpunktbereiche? Die Ausbildung im Schwerpunktbereich ergänzt und vertieft die in der Pflichtfachausbildung erworbenen juristischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Gegenstand der Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich ist ein exemplarisch ausgewählter Rechts- oder Lebensbereich. Die Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich fließt neben der Staatsprüfung im Pflichtfachbereich in die Erste juristische Prüfung ein. 2. Welche Schwerpunktbereiche gibt es in Heidelberg? Es werden zehn Schwerpunktbereiche angeboten: Schwerpunktbereich 1: Europäische Privatrechtsgeschichte. 3. Wann kann ich einen Schwerpunktbereich wählen? Einen Schwerunktbereich können Sie nach der Zwischenprüfung wählen. Die Wahl der Schwerpunktbereiche findet regelmäßig in der ersten Vorlesungswoche eines neuen Semesters statt (Mo – Do von 09.00-17.00 Uhr und Fr von 09.00-12.00 Uhr). Bitte achten Sie auch auf die Bekantmachungen zu Beginn der Vorlesungszeit. 4. Muss ich im Semester unmittelbar nach der Zwischenprüfung wählen? Es besteht kein Zwang, im Semester unmittelbar nach der Zwischenprüfung zu wählen. Die frühzeitige Wahl ist sinnvoll, um eine Verlängerung der Studienzeiten zu vermeiden. Andererseits kann eine um ein Semester verschobene Wahl ggf. helfen, sich zunächst Klarheit über die eigenen Interessen zu verschaffen. 5. Wie wähle ich den Schwerpunktbereich? Zu Beginn der Vorlesungszeit ist an der Pforte des Juristischen Seminars ein Wahlzettel erhältlich, auf dem Sie angeben können, mit welcher Priorität Sie die Schwerpunktbereiche wählen (erste bis sechste Priorität). Diesen Wahlzettel geben Sie im Prüfungsamt der Fakultät (Zi. 006, Frau Zdunek) ab. 6. Was passiert, wenn der mit erster Priorität gewählte Schwerpunktbereich überfüllt ist? Wenn ein Schwerpunktbereich zu mehr als 150 % überbucht ist (d.h. mehr als 50 % über der durchschnittlichen Auslastung aller Schwerpunktbereiche), wird vermutet, dass die Prüfungskapazität erschöpft ist. Dann wird unter den Wählern dieses Schwerpunktbereichs eine Auswahl anhand der Durchschnittsnote der Zwischenprüfung getroffen. Wer aufgrund der Zwischenprüfungsnote nicht berücksichtigt werden kann, wird dem mit der nächsten Priorität gewählten Schwerpunktbereich zugeordnet. 7. Kann ich auch nur einen Schwerpunktbereich wählen und keine weiteren Prioritäten angeben? Das ist zulässig. Sollte allerdings der einzige angegebene Schwerpunktbereich überfüllt sein, würden Sie keinem Schwerpunktbereich zugeordnet und könnten frühestens im folgenden Semester mit dem Schwerpunktstudium beginnen. 8. Wie lange dauert das Studium im Schwerpunktbereich? Der Studienplan sieht vor, dass Veranstaltungen im Schwerpunktbereich ab dem fünften bis zum neunten Fachsemester besucht werden. Zu jedem Schwerpunktbereich gehören Veranstaltungen im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden. Die Schwerpunktveranstaltungen werden teilweise nur im Winter- und teilweise nur im Sommersemester angeboten. Die Studienarbeit im Schwerpunktbereich soll in der Regel im 7. Fachsemester geschrieben werden. 9. Welche Veranstaltungen gehören zum Schwerpunktbereich? Die Studienpläne aller Schwerpunktbereiche sind nach einem einheitlichen Muster aufgebaut: 1. Vorlesungen, aus deren Stoffgebiet die Klausuren stammen. Nicht alle Veranstaltungen sind obligatorisch; Veranstaltungen, deren Inhalt Gegenstand der Universitätsprüfung sein kann, sind im jeweiligen Studienplan eines Schwerpunkbereichs gekennzeichnet. Die schriftliche Studienarbeit kann aus den Gebieten der Schwerpunktbereiche unter Einbeziehung der Pflichtfächer gestellt werden. Die Klausur wird aus dem Stoffgebiet der in den Studienplänen der Schwerpunktbereiche aufgeführten Vorlesungen unter Einbeziehung der Pflichtfächer entwickelt. Der Gegenstand der mündlichen Prüfung ist ebenfalls im jeweiligen Studienplan des Schwerpunkbereichs bezeichnet. 10. Welche Leistungen muss ich im Schwerpunktbereich erbringen? Der Schwerpunktbereich wird mit der Universitätsprüfung abgeschlossen. Sie besteht aus einer schriftlichen Studienarbeit, einer Aufsichtsarbeit und einer mündlichen Prüfung. Für die Endnote der Prüfung im Schwerpunktbereich werden die Ergebnisse der Einzelnoten wie folgt berücksichtigt: - die Note der schriftlichen Studienarbeit mit 40 v. 100, 11. Muss ich ein Seminar, eine Grundlagenveranstaltung oder eine Schlüsselqualifikation im Schwerpunktbereich belegen? Keine der im Studienplan der Schwerpunktbereiche genannten Veranstaltungen ist beleg- oder scheinpflichtig (zur Relevanz für die Universitätsprüfung vgl. Frage 9). Für die Zulassung zur Staatsprüfung müssen Sie aber ein Seminarschein, ein Grundlagenschein und ein Schlüsselqualifikationsschein vorlegen. Seminarschein und Schlüsselqualifikationsschein können im Rahmen einer Schwerpunktveranstaltung erworben werden. Es ist aber im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auch möglich, ein Seminar oder eine Schlüsselqualifikationsveranstaltung eines anderen Schwerpunkts bzw. unabhängig von einem Schwerpunkt zu besuchen. 12. Wann schreibe ich die Studienarbeit? Die Studienarbeit dürfen Sie erst schreiben, wenn Sie alle drei Übungen für Fortgeschrittene bestanden und einen Schwerpunkbereich gewählt haben. Es empfiehlt sich, die Studienarbeit nicht vor dem dritten Semester des Schwerpunktstudiums anzufertigen. 13. Wann schreibe ich die Klausur und lege die mündliche Prüfung ab? Die Aufsichtsarbeit und die mündliche Prüfung werden zum Abschluss des Studiums im Schwerpunktbereich im Rahmen einer Prüfungskampagne durchgeführt. 1. erfolgreich an je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht teilgenommen hat, Die Aufsichtsarbeit der Universitätsprüfung wird im Anschluss an die Aufsichtsarbeiten der Staatsprüfung angefertigt. Die mündliche Prüfung wird am Tag des mündlichen Teils der Staatsprüfung durchgeführt und bildet den Abschluss der Universitätsprüfung. 14. Kann ich den Schwerpunktbereich wechseln? Ein Wechsel des Schwerpunktbereichs findet in der Regel nicht statt; über Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss. Ein Wechsel ist ausgeschlossen, wenn nicht der Sprecher des aufnehmenden Schwerpunktbereichs zugestimmt hat.
Informationen zur Neuregelung der Schwerpunktbereiche Der Fakultätsrat hat am 19.12.2007 die Neufassung der Schwerpunktbereiche beschlossen. Die Neufassung gilt ab dem Prüfungstermin März 2008. Die Neuregelung bewirkt eine nachhaltige Erleichterung des Studiums in den Schwerpunktbereichen. Es gibt keine Verschärfung der Prüfungsanforderungen. |
