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Schwerpunktbereich 3
Schwerpunktbereich 3
Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht


Kurzbeschreibung

Der Schwerpunktbereich 3 (Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht) bietet interessierten Studierenden in besonderem Maße die Möglichkeit, Kenntnisse im Pflichtfachstoff des öffentlichen Rechtes zu vertiefen und zu erweitern. Dementsprechend ist auch die Perspektive auf spätere Tätigkeitsbereiche breit angelegt, und reicht von der Arbeit als Richter oder Anwalt bis zur Beschäftigung in Verwaltung, Unternehmen, sowie nationalen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen.

 

Prüfungsanforderungen

Im Zuge der Schwerpunktberechsausbildung ist lehrveranstaltungsbegleitend eine Studienarbeit zu verfassen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Weiterhin sind eine Klausur wie auch eine mündliche Prüfung abzulegen. Die mündliche Prüfung findet am selben Tag wie die mündliche Prüfung im Staatsexamen statt.

 

Studienplan

 

1. Vorlesungen

- Deutsches und europäisches Umweltrecht 2 SWS [k]

- Raumplanungs- und Baurecht 2 SWS [k]

- Verwaltungsrechtsschutz in Europa (EGV und EMRK) 2 SWS [k]

- Europäisches und internationales Verwaltungsrecht 2 SWS

- Allgemeine Staatslehre 2 SWS

 

2. Schlüsselqualifikationsveranstaltung

wahlweise

    - Richterliche Verhandlungspraxis im Verwaltungsprozess

    - Die Rolle des Anwalts im Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung ( jeweils) 2 SWS

 

3. Seminar

Die Seminararbeit kann in allen Teilrechtsgebieten des Öffentlichen Rechts einschließlich der dazu­­gehörigen Grundlagendisziplinen angefertigt werden. 3 SWS

 

4. weitere Angebote

AG im Planungs- und Umweltrecht 2 SWS

Kolloquium neue Rechtsprechung 1 SWS

Probeexamen

Völkerrecht

 

Anhang: Prüfungsgegenstände des Schwerpunktbereichs 3

 

I. Prüfungsstoff aus den Pflichtfächern, der im Schwerpunktbereich vertieft wird:

 

    1. Allgemeines Verwaltungsrecht

        a) verfassungsrechtliche Grundlagen

       b) Handlungsformen

        c) Grundsätze des Verwaltungsverfahrens

 

    2. Verwaltungsprozessrecht

        a) Prozessgrundsätze

        b) Klagearten

        c) vorläufiger Rechtsschutz

 

    3. Baurecht

        a) Eingriffs- und Anspruchsgrundlagen der LBO

        b) planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 – 36 BauGB)

       c) Grundlagen der Bauleitplanung (§§ 1 – 13a, 214 - 216 BauGB)

 

    4. Europarecht

        a) Organisation

        b) Handlungsformen

        c) Grundkenntnisse Marktfreiheiten

        d) Europäische Grundrechte

 

II. spezifischer Prüfungsstoff des SPB

 

    1. Raumordnungsrecht

       a) ROG

       b) Landesplanungsgesetz BW

 

    2. Umweltrecht

        a) Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts

        b) Allgemeines Umweltrecht (UIG, UVPG)

        c) Immissionsschutzrecht (BImSchG)

        d) Naturschutzrecht (BNatSchG, LNatSchG)

 

    3. Europäisches Prozessrecht

        a) Verfahren vor der Europäischen Gerichtsbarkeit

        b) Verfahren vor dem EGMR

        c) Einwirkungen des Europarechts auf die VwGO

 

    4. Europäisches Verwaltungsrecht (nur mündliche Prüfung)

        a) Beihilfenkontrolle (Art. 87 – 89 EG und BKVVO)

        b) Grundkenntnisse über Verfahren und Handlungsformen im
            Europäischen Verwaltungsverbund