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Prüfungsamt

der Juristischen Fakultät
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
69117 Heidelberg
Telefon 06221-547440
Telefax 06221-547654
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  • Leiter des Prüfungsamts: Dr. Daniel Kaiser
  • Sekretariat des Prüfungsamts: Christel Zdunek
  • Sprechzeiten Frau Zdunek: Mo - Do 09-11:30 Uhr
  • Sprechzeiten Dr. Kaiser: Mo 14-16 Uhr, Do 14-16 Uhr

Das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät organisiert die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Die Staatsprüfung im Rahmen der Ersten juristischen Prüfung wird vom Landesjustizprüfungsamt vorbereitet und durchgeführt.

 

 

 

Informationen des Prüfungsamtes

Fragen und Antworten zu den Schwerpunktbereichen und der Universitätsprüfung

1. Was sind die Schwerpunktbereiche?

Die Ausbildung im Schwerpunktbereich ergänzt und vertieft die in der Pflichtfachausbildung erworbenen juristischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Gegenstand der Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich ist ein exemplarisch ausgewählter Rechts- oder Lebensbereich. Die Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich fließt neben der Staatsprüfung im Pflichtfachbereich in die Erste juristische Prüfung ein.

2. Welche Schwerpunktbereiche gibt es in Heidelberg?

Es werden zehn Schwerpunktbereiche angeboten:

Schwerpunktbereich 1: Europäische Privatrechtsgeschichte.
Schwerpunktbereich 2: Kriminalwissenschaften.
Schwerpunktbereich 3: Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht.
Schwerpunktbereich 4: Arbeits- und Sozialrecht.
Schwerpunktbereich 5: Unternehmens- und Steuerrecht.
    5a Steuerrecht.
    5b Unternehmensrecht.
Schwerpunktbereich 6: Wirtschafts- und Europarecht.
Schwerpunktbereich 7: Zivilverfahrensrecht.
Schwerpunktbereich 8: Internationales Recht.
    8a Internationales Privat- und Verfahrensrecht.
    8b Völkerrecht.

3. Wann kann ich einen Schwerpunktbereich wählen?

Einen Schwerunktbereich können Sie nach der Zwischenprüfung wählen. Die Wahl der Schwerpunktbereiche findet regelmäßig in der ersten Vorlesungswoche eines neuen Semesters statt (Mo – Do von 09.00-17.00 Uhr und Fr von 09.00-12.00 Uhr). Bitte achten Sie auch auf die Bekantmachungen zu Beginn der Vorlesungszeit.

4. Muss ich im Semester unmittelbar nach der Zwischenprüfung wählen?

Es besteht kein Zwang, im Semester unmittelbar nach der Zwischenprüfung zu wählen. Die frühzeitige Wahl ist sinnvoll, um eine Verlängerung der Studienzeiten zu vermeiden. Andererseits kann eine um ein Semester verschobene Wahl ggf. helfen, sich zunächst Klarheit über die eigenen Interessen zu verschaffen.

5. Wie wähle ich den Schwerpunktbereich?

Zu Beginn der Vorlesungszeit ist an der Pforte des Juristischen Seminars ein Wahlzettel erhältlich, auf dem Sie angeben können, mit welcher Priorität Sie die Schwerpunktbereiche wählen (erste bis sechste Priorität). Diesen Wahlzettel geben Sie im Prüfungsamt der Fakultät (Zi. 006, Frau Zdunek) ab.

6. Was passiert, wenn der mit erster Priorität gewählte Schwerpunktbereich überfüllt ist?

Wenn ein Schwerpunktbereich zu mehr als 150 % überbucht ist (d.h. mehr als 50 % über der durchschnittlichen Auslastung aller Schwerpunktbereiche), wird vermutet, dass die Prüfungskapazität erschöpft ist. Dann wird unter den Wählern dieses Schwerpunktbereichs eine Auswahl anhand der Durchschnittsnote der Zwischenprüfung getroffen. Wer aufgrund der Zwischenprüfungsnote nicht berücksichtigt werden kann, wird dem mit der nächsten Priorität gewählten Schwerpunktbereich zugeordnet.

7. Kann ich auch nur einen Schwerpunktbereich wählen und keine weiteren Prioritäten angeben?

Das ist zulässig. Sollte allerdings der einzige angegebene Schwerpunktbereich überfüllt sein, würden Sie keinem Schwerpunktbereich zugeordnet und könnten frühestens im folgenden Semester mit dem Schwerpunktstudium beginnen.

8. Wie lange dauert das Studium im Schwerpunktbereich?

Der Studienplan sieht vor, dass Veranstaltungen im Schwerpunktbereich ab dem fünften bis zum neunten Fachsemester besucht werden. Zu jedem Schwerpunktbereich gehören Veranstaltungen im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden. Die Schwerpunktveranstaltungen werden teilweise nur im Winter- und teilweise nur im Sommersemester angeboten. Die Studienarbeit im Schwerpunktbereich soll in der Regel im 7. Fachsemester geschrieben werden.

9. Welche Veranstaltungen gehören zum Schwerpunktbereich?

Die Studienpläne aller Schwerpunktbereiche sind nach einem einheitlichen Muster aufgebaut:

1. Vorlesungen, aus deren Stoffgebiet die Klausuren stammen.
2. Weitere Vorlesungen aus den Stoffgebieten des Schwerpunktbereichs.
3. Lehrveranstaltungen, in denen der Lehrstoff aus der Sicht der beruflichen, vor allem der anwaltlichen Praxis in Kleingruppen aufbereitet werden soll; in diesen Veranstaltungen werden in der Regel zugleich interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen vermittelt.
4. Seminare und Kolloquien.
5. Weitere Angebote, z.B. Arbeitsgemeinschaften und Klausurenkurse.

Nicht alle Veranstaltungen sind obligatorisch; Veranstaltungen, deren Inhalt Gegenstand der Universitätsprüfung sein kann, sind im jeweiligen Studienplan eines Schwerpunkbereichs gekennzeichnet. Die schriftliche Studienarbeit kann aus den Gebieten der Schwerpunktbereiche unter Einbeziehung der Pflichtfächer gestellt werden. Die Klausur wird aus dem Stoffgebiet der in den Studienplänen der Schwerpunktbereiche aufgeführten Vorlesungen unter Einbeziehung der Pflichtfächer entwickelt. Der Gegenstand der mündlichen Prüfung ist ebenfalls im jeweiligen Studienplan des Schwerpunkbereichs bezeichnet.

10. Welche Leistungen muss ich im Schwerpunktbereich erbringen?

Der Schwerpunktbereich wird mit der Universitätsprüfung abgeschlossen. Sie besteht aus einer schriftlichen Studienarbeit, einer Aufsichtsarbeit und einer mündlichen Prüfung. Für die Endnote der Prüfung im Schwerpunktbereich werden die Ergebnisse der Einzelnoten wie folgt berücksichtigt: - die Note der schriftlichen Studienarbeit mit 40 v. 100,
- die Note der Aufsichtsarbeit mit 30 v. 100,
- die Note der mündlichen Prüfung mit 30 v. 100.

11. Muss ich ein Seminar, eine Grundlagenveranstaltung oder eine Schlüsselqualifikation im Schwerpunktbereich belegen?

Keine der im Studienplan der Schwerpunktbereiche genannten Veranstaltungen ist beleg- oder scheinpflichtig (zur Relevanz für die Universitätsprüfung vgl. Frage 9). Für die Zulassung zur Staatsprüfung müssen Sie aber ein Seminarschein, ein Grundlagenschein und ein Schlüsselqualifikationsschein vorlegen. Seminarschein und Schlüsselqualifikationsschein können im Rahmen einer Schwerpunktveranstaltung erworben werden. Es ist aber im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auch möglich, ein Seminar oder eine Schlüsselqualifikationsveranstaltung eines anderen Schwerpunkts bzw. unabhängig von einem Schwerpunkt zu besuchen.

12. Wann schreibe ich die Studienarbeit?

Die Studienarbeit dürfen Sie erst schreiben, wenn Sie alle drei Übungen für Fortgeschrittene bestanden und einen Schwerpunkbereich gewählt haben. Es empfiehlt sich, die Studienarbeit nicht vor dem dritten Semester des Schwerpunktstudiums anzufertigen.
Die schriftliche Studienarbeit wird als vierwöchige Hausarbeit geschrieben. Dies kann veranstaltungsbegleitend, also im Rahmen eines Seminars, eines Kolloquiums oder einer Vorlesung geschehen.

13. Wann schreibe ich die Klausur und lege die mündliche Prüfung ab?

Die Aufsichtsarbeit und die mündliche Prüfung werden zum Abschluss des Studiums im Schwerpunktbereich im Rahmen einer Prüfungskampagne durchgeführt.
Pro Jahr finden zwei Prüfungskampagnen statt, die auf die Termine der Staatsprüfung abgestimmt sind. Zur Aufsichtsarbeit wird auf Antrag zugelassen, wer

1. erfolgreich an je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht teilgenommen hat,
2. mindestens die Pflichtveranstaltungen des gewählten Schwerpunkbereichs besucht und
3. sich innerhalb der vom Prüfungsamt gesetzten Frist zur Prüfung angemeldet hat.

Die Aufsichtsarbeit der Universitätsprüfung wird im Anschluss an die Aufsichtsarbeiten der Staatsprüfung angefertigt. Die mündliche Prüfung wird am Tag des mündlichen Teils der Staatsprüfung durchgeführt und bildet den Abschluss der Universitätsprüfung.

14. Kann ich den Schwerpunktbereich wechseln?

Ein Wechsel des Schwerpunktbereichs findet in der Regel nicht statt; über Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss. Ein Wechsel ist ausgeschlossen, wenn nicht der Sprecher des aufnehmenden Schwerpunktbereichs zugestimmt hat.


gez. Dr. Kaiser (Leiter des Prüfungsamts)

Klausur und Hausarbeit nur in einer Übung!

Nach dem Fakultätsratsbeschluss vom 28. Mai 2008 gelten für die Übungen für Anfänger wie für die Übungen für Fortgeschrittene fol­gende Grundsätze: Der Erwerb eines Leistungsnachweises setzt voraus, dass Klausur und Hausarbeit in der gleichen Übung angefertigt werden. Nur in zwei Ausnahmefällen kann die in den auf die Übung folgenden Semesterferien angefertigte Hausarbeit auf die Übung des Vorsemes­ters angerechnet werden: Bei Studienortwechslern in ihrem ersten Semester in Heidelberg und bei Nichtbestehen der Hausarbeit im Falle des ernsthaften Versuchs. Wird im Rahmen dieser Ausnahme­tatbestände der Leistungsnachweis durch Anrechnung der Hausar­beit auf die Klausuren des Vorsemesters erworben, so ist keine Ver­besserung durch nochmalige Teilnahme an den Klausuren der fol­genden Übung möglich.

Bezüglich der Übungen für Fortgeschrittene im laufenden Sommer­semester besteht folgende Übergangsregelung: Letztmalig kann die in den kommenden Semesterferien angebotene Hausarbeit auf die Klausurleistungen der laufenden Fortgeschritte­nenübungen angerechnet werden.  Heidelberg, den 10.06.2008  Dr. Kaiser, Leiter des Prüfungsamts

 

Anfängerübung als Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Fortgeschrittenenübung

Der Fakultätsrat hat am 23.07.2009 beschlossen:

„Die bestandene Anfängerübung ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Fortge­schrittenenübung.“

Die Teilnahme an einer Fortgeschrittenenübung ist nur dann zulässig und ein Leistungs­nach­weis kann nur dann erworben werden, wenn zuvor die korrespondierende Anfänger­übung bestanden wurde. Bei Studienortwechslern entspricht der Anfängerübung die schriftliche Aner­kennung der jeweiligen Prüfungsleistungen durch das Prüfungsamt oder die bestandene Zwi­schenprüfung an der Heimatuniversität.

Die Studierenden weisen die bestandene Anfängerübung nach, indem eine (einfa­che) Kopie des Leistungsnachweises der Hausarbeit der Fortgeschrittenenübung bei der Abgabe lose beigelegt wird.

Da im Strafrecht die Anfängerübung im dritten Semester und die Fortgeschrittenenübung im vierten Semester besucht wird, gilt hier eine besondere Regelung hinsichtlich nachge­schriebe­ner Hausarbeiten: Studierende, welche die Hausarbeit der Anfängerübung im Strafrecht nach­schreiben, da diese trotz ernsthaften Versuchs in der Übung nicht bestan­den wurde oder die auf Grund anderer Umstände die Hausarbeit nachschreiben dürfen (Hochschulortwechsler, Rück­kehrer aus einem Auslandsaufenthalt, Genehmigung) müs­sen versichern, an der Wiederho­lungshausarbeit teilzunehmen und weisen die nachträg­lich bestandene Hausarbeit unverzüglich nach.

In dem (höchst seltenen) Fall, dass die nachgeschriebene Hausarbeit nochmals nicht bestanden, die Fortgeschrittenenhausarbeit aber bestanden wurde, kann die Fortge­schrittenenübung im Strafrecht dennoch absolviert werden.[1] Die bestandene Fortgeschrittenübung er­setzt dann aber nicht die Anfängerübung, die zum Bestehen der Zwischenprüfung weiter­hin erforderlich ist. Eine Studienzeitverlängerung durch diese Regelung ist daher ausgeschlossen. Die Regelung dient der Umsetzung des Studienplans, dem zufolge die Anfängerübungen im 2. und 3. Semes­ter und die Fortgeschrittenenübung im 4., 5. und 6. Semesters zu absolvieren sind.

Muster eines Antrags

 

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Name

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Vorname

_____________________/ _____. FS

Matrikelnummer, Fachsemester

  

An den

Lehrstuhl

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Juristische Fakultät der Universität Heidelberg

Friedrich-Ebert-Anlage 6-10

D-69117 Heidelberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätige ich, dass ich an der Anfängerübung im Strafrecht in dem der Fortgeschritte­nenübung vorangegangenen Semester teilgenommen habe und auf Grund des Nichtbestehens der Hausarbeit bei einem ernsthaften Versuch oder mit besonderer Genehmigung des Prü­fungsamts die Möglichkeit habe, die Hausarbeit der Anfängerübung nachzuschreiben. Ich in­formiere Sie durch Vorlage des Leistungsnachweises der Anfängerübung unverzüglich, wenn ich diese nachträglich bestanden habe.

Mit freundlichen Grüßen

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Unterschrift