Schwerpunktbereich 3 | Schwerpunktbereich 3 |
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Schwerpunktbereich 3 Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht Kurzbeschreibung Der Schwerpunktbereich 3 (Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht) bietet interessierten Studierenden in besonderem Maße die Möglichkeit, Kenntnisse im Pflichtfachstoff des öffentlichen Rechtes zu vertiefen und zu erweitern. Dementsprechend ist die Perspektive auf spätere berufliche Tätigkeitsbereiche breit angelegt. Sie reicht von der Arbeit als Richter oder Anwalt bis zur Beschäftigung in der Verwaltung, Unternehmen sowie Verbänden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Prüfungsanforderungen Es ist lehrveranstaltungsbegleitend eine Studienarbeit zu verfassen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Weiterhin sind eine Klausur sowie eine mündliche Prüfung abzulegen. Die mündliche Prüfung findet am selben Tag wie die mündliche Prüfung im Staatsexamen statt.
Studienplan 1. Vorlesungen
2. Schlüsselqualifikationsveranstaltung wahlweise
3. Seminar Die Seminararbeit kann in allen Teilrechtsgebieten des Öffentlichen Rechts einschließlich der dazugehörigen Grundlagendisziplinen angefertigt werden. 3 SWS 4. Weitere Angebote
Anhang: Prüfungsgegenstände des Schwerpunktbereichs 3 I. Prüfungsstoff aus den Pflichtfächern, der im Schwerpunktbereich vertieft wird: 1. Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Verwaltungsprozessrecht 3. Baurecht 4. Europarecht
II. Spezifischer Prüfungsstoff des SB 3 1. Raumordnungsrecht 2. Umweltrecht 3. Europäisches Prozessrecht 4. Europäisches Verwaltungsrecht (nur mündliche Prüfung)
Zugelassene Hilfsmittel Für den zugelassenen Stand der Hilfsmittel im SB 3 gilt jeweils dasselbe wie für die Erste juristische Staatsprüfung (s. daher die entsprechende Bekanntmachung des Landesprüfungsamtes für den jeweiligen Examenstermin).
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