Ehemalige Startseite der Fakultät arrow Schwerpunktbereich 3
Schwerpunktbereich 3


Schwerpunktbereich 3
Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht


 

Kurzbeschreibung

Der Schwerpunktbereich 3 (Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht) bietet interessierten Studierenden in besonderem Maße die Möglichkeit, Kenntnisse im Pflichtfachstoff des öffentlichen Rechtes zu vertiefen und zu erweitern. Dementsprechend ist die Perspektive auf spätere berufliche Tätigkeitsbereiche breit angelegt. Sie reicht von der Arbeit als Richter oder Anwalt bis zur Beschäftigung in der Verwaltung, Unternehmen sowie Verbänden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

 

Prüfungsanforderungen

Es ist lehrveranstaltungsbegleitend eine Studienarbeit zu verfassen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Weiterhin sind eine Klausur sowie eine mündliche Prüfung abzulegen. Die mündliche Prüfung findet am selben Tag wie die mündliche Prüfung im Staatsexamen statt.

 

Studienplan

1. Vorlesungen

  • Umweltrecht 2 SWS [k]
  • Raumplanungs- und Baurecht 2 SWS [k]
  • Europäisches Verwaltungsprozessrecht (EGV und EMRK) 2 SWS [k]
  • Europäisches und internationales Verwaltungsrecht 2 SWS
  • Allgemeine Staatslehre 2 SWS

 

2. Schlüsselqualifikationsveranstaltung wahlweise

  • Richterliche Verhandlungspraxis im Verwaltungsprozess
  • Die Rolle des Anwalts im Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung ( jeweils) 2 SWS

 

3. Seminar

Die Seminararbeit kann in allen Teilrechtsgebieten des Öffentlichen Rechts einschließlich der dazugehörigen Grundlagendisziplinen angefertigt werden. 3 SWS


4. Weitere Angebote


Anhang: Prüfungsgegenstände des Schwerpunktbereichs 3


I. Prüfungsstoff aus den Pflichtfächern, der im Schwerpunktbereich vertieft wird:

 1. Allgemeines Verwaltungsrecht
    a) Verfassungsrechtliche Grundlagen
    b) Handlungsformen
    c) Grundsätze des Verwaltungsverfahrens

 2. Verwaltungsprozessrecht
    a) Prozessgrundsätze
    b) Klagearten und Widerspruchsverfahren
    c) Vorläufiger Rechtsschutz

 3. Baurecht
    a) Eingriffs- und Anspruchsgrundlagen der LBO
    b) Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 - 36 BauGB)
    c) Grundlagen der Bauleitplanung (§§ 1- 13a, 214 - 216 BauGB)

 4. Europarecht
    a) Organisation
    b) Handlungsformen
    c) Grundkenntnisse Marktfreiheiten
    d) Europäische Grundrechte

 

II. Spezifischer Prüfungsstoff des SB 3

 1. Raumordnungsrecht
    a) ROG
    b) Landesplanungsgesetz BW

 2. Umweltrecht
    a) Umwelteuropa- und Umweltverfassungsrecht
    b) Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
    c) Immissionsschutzrecht (BImSchG)
    d) Naturschutzrecht (BNatSchG, LNatSchG)

 3. Europäisches Prozessrecht
    a) Verfahren vor der EU-Gerichtsbarkeit
    b) Verfahren vor dem EGMR
    c) Einwirkungen des Europarechts auf die VwGO

 4. Europäisches Verwaltungsrecht (nur mündliche Prüfung)
    a) Prinzipien, Verfahren, Handlungsformen und Haftung im Europäischen Verwaltungsverbund
    b) Beihilfenkontrolle (Art. 87- 89 EG und VerfVO)

 

Zugelassene Hilfsmittel


Für den zugelassenen Stand der Hilfsmittel im SB 3 gilt jeweils dasselbe wie für die Erste juristische Staatsprüfung (s. daher die entsprechende Bekanntmachung des Landesprüfungsamtes für den jeweiligen Examenstermin).
  • Schönfelder, Deutsche Gesetze
  • Sartorius Bd. I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland
  • Sartorius Bd. II, Internationale Verträge - Europarecht oder Nomos Verlag Europarecht oder Beck Verlag Europarecht (in der jeweils aktuellen Auflage)
  • Dürig, Gesetze des Landes Baden-Württemberg
  • Ergänzungsband zu Schönfelder, Deutsche Gesetze
  • Ergänzungsband zu Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze
  • Umweltrecht, Beck-Texte im dtv (in der aktuellen Auflage)