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Informationen zur Bewerbung Bewerbungsverfahren und -fristen Ab sofort ist bis zum 15. Juli 2010 (Ausschlussfrist!) die Bewerbung um Studienplätze für den Studiengang Rechtswissenschaft (Jura) in Heidelberg für Bewerbungen ins 1. Fachsemester und Studienortwechsler möglich. Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsverfahren der Zentralen Universitätsverwaltung: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/onlinebewerbung/index.html#erst Bewerbung in höhere Semester: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/onlinebewerbung/index.html#hoeh Rückfragen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Prozedere der Bewerbung richten Sie bitte an die Allgemeine Studienberatung (Zentrale Universitätsverwaltung): Telefonportal: + 49 (0) 62 21/ 54 54 54 Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. E-Mail-Portal: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Inhaltliche Fragen zu Studium und Hochschulwechsel (Organisation und Aufbau des Studiums, Anerkennung von Leistungsnachweisen etc.) an die Fachstudienberatung der Juristischen Fakultät: Telefon: + 49 (0) 62 21/ 54-2001 Email: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Der Studiengang Rechtswissenschaft ist in Heidelberg zulassungsbeschränkt. Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, so dass man nicht von einer starren NC-Grenze sprechen kann: Im Gegensatz zu den NC-Zulassungsbeschränkungen, die noch in den neunziger Jahren galten, handelt es sich bei dem derzeit geltenden Auswahlverfahren um ein Verfahren, das neben dem Abiturdurchschnitt Kernfächer bewertet (Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache) sowie bestimmte Zusatzqualifikationen (ausschließlich einschlägige Berufsqualifikationen) positiv bepunktet. Daneben sind noch zahlreiche besondere Anträge möglich, ein Teil der Studienplätze wird über die Wartezeit vergeben. Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich am 27. Juli 2010 durchgeführt; die Zugelassenen werden am 28. Juli 2010 per E-Mail vorab über die Zulassung informiert. Losverfahren Studieninteressierte, die keine Zulassung erhalten haben oder die Bewerbungsfrist verpasst haben, können am Losverfahren teilnehmen. Dieses wird durchgeführt, wenn nach Abschluss des Nachrückverfahrens noch Studienplätze zur Verfügung stehen. Für dieses Losverfahren kann sich jeder bewerben – auch ohne vorher am Hauptverfahren oder am Nachrückverfahren teilgenommen zu haben. In Fächern, in denen auch in höheren Semestern eine Zulassungsbeschränkung besteht, können frei bleibende Studienplätze ebenfalls durch ein Losverfahren vergeben werden. Die Bewerbungsfrist des Losverfahrens für das Wintersemester ist jeweils der 15. September - 15. Oktober, die für das Sommersemester der 15.März - 15. April. Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Nachricht erhalten nur diejenigen, deren Losantrag erfolgreich war. Das Formular eines Losantrags finden Sie hier: http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/studium/download/allgemein/losverfahren.pdf Studienortwechsler Sie möchten nach Heidelberg wechseln oder hier Examen machen? Wir würden uns freuen, Sie in der Juristischen Fakultät begrüßen zu können. Der Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg ist derzeit auch in den höheren Fachsemestern noch zulassungsbeschränkt. Sie müssen sich daher fristgerecht bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2010/11 beginnt Anfang Juni und endet am am 15.07.2010 (Ausschlussfrist). Einen Link zum Online-Bewerbungsverfahren finden Sie ab Anfang Juni unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/ Die Studien- und Prüfungsordnungen der juristischen Fakultäten unterscheiden sich zum Teil erheblich. Während im Jurastudium an anderen Universitäten zahlreiche Klausuren geschrieben werden müssen, hält Heidelberg an dem bewährten Übungsmodell fest: In den Anfängerübungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sind jeweils eine Hausarbeit und eine Klausur zu bestehen. Die vierwöchige Hausarbeit ermöglicht eine intensivere Auseinandersetzung mit der jeweiligen Rechtsmaterie und übt die für die Studienarbeit erforderliche wissenschaftliche Methode ein. Wegen der Unterschiede der Studienordnungen wird Ihr bisheriger Studienverlauf oftmals von dem in Heidelberg gültigen Studienplan abweichen. Wir bemühen uns in diesem Fall, Ihnen den Wechsel nach Heidelberg durch Anerkennung von Studienleistungen und Fristverlängerungen zu erleichtern. Ein Studienortwechsel ist nach dem ersten Semester grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Ideal ist ein Wechsel nach bestandener Zwischenprüfung. Eine an einer anderen deutschen Hochschule abgeschlossene Zwischenprüfung wird von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg stets anerkannt. Wenn Sie vor der Zwischenprüfung nach Heidelberg wechseln möchten, empfiehlt sich vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch mit unserer Fachstudienberatung. Vor dem Wechsel an anderen Universitäten erbrachte Leistungen der Studierenden werden bei Gleichwertigkeit mit den Heidelberger Anforderungen anerkannt. Wir bitten Sie, sich diesbezüglich vor einer Immatrikulation an die Studienberatung der Juristischen Fakultät zu wenden. Wir weisen darauf hin, dass in Heidelberg die Hausarbeiten in den Semesterferien vor den Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen geschrieben werden. Wenn Sie an den Übungen teilnehmen möchten, bitten wir Sie, den im Internet veröffentlichten und an der Pforte der Seminarbibliothek erhältlichen Aufgabentext in Empfang zu nehmen. Weitere Informationen
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