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Informationen zur Bewerbung

Informationen zur Bewerbung

Aktuelles

Studieninteressierte können im Rahmen eines "Schnupperstudiums" im Sommersemester 2011 an Vorlesungen der Juristischen Fakultät teilnehmen. Lesen Sie hierzu bitte: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/schnupperstudium.html


Bewerbungsfristen

Das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2011/12 ist abgeschlossen.

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsverfahren der Zentralen Universitätsverwaltung: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/onlinebewerbung/index.html#erst

Bewerbung in höhere Semester: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/onlinebewerbung/index.html#hoeh

Rückfragen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Prozedere der Bewerbung richten Sie bitte an die Allgemeine Studienberatung (Zentrale Universitätsverwaltung): Telefonportal: + 49 (0) 62 21/ 54 54 54 Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. E-Mail-Portal: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Inhaltliche Fragen zu Studium und Hochschulwechsel (Organisation und Aufbau des Studiums, Anerkennung von Leistungsnachweisen etc.) an die Fachstudienberatung der Juristischen Fakultät: Telefon: + 49 (0) 62 21/ 54-2001 Email: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Bewerbungsverfahren

Der Studiengang Rechtswissenschaft ist in Heidelberg zulassungsbeschränkt. Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, so dass man nicht von einer starren NC-Grenze sprechen kann: Im Gegensatz zu den NC-Zulassungsbeschränkungen, die noch in den neunziger Jahren galten, handelt es sich bei dem derzeit geltenden Auswahlverfahren um ein Verfahren, das neben dem Abiturdurchschnitt Kernfächer bewertet (Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache) sowie Zusatzqualifikationen positiv bepunktet. Daneben sind noch zahlreiche besondere Anträge möglich, ein Teil der Studienplätze wird über die Wartezeit vergeben.


Losverfahren

Studieninteressierte, die keine Zulassung erhalten haben oder die Bewerbungsfrist verpasst haben, können am Losverfahren teilnehmen. Dieses wird durchgeführt, wenn nach Abschluss des Nachrückverfahrens noch Studienplätze zur Verfügung stehen.
Für dieses Losverfahren kann sich jeder bewerben – auch ohne vorher am Hauptverfahren oder am Nachrückverfahren teilgenommen zu haben. In Fächern, in denen auch in höheren Semestern eine Zulassungsbeschränkung besteht, können frei bleibende Studienplätze ebenfalls durch ein Losverfahren vergeben werden.
Die Bewerbungsfrist des Losverfahrens für das Wintersemester ist jeweils der 15. September - 15. Oktober, die für das Sommersemester der 15. März - 15. April. Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Nachricht erhalten nur diejenigen, deren Losantrag erfolgreich war. Das Formular eines Losantrags finden Sie hier:
http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/studium/download/allgemein/losverfahren.pdf

Studienortwechsler

Sie möchten nach Heidelberg wechseln oder hier Examen machen? Wir würden uns freuen, Sie in der Juristischen Fakultät begrüßen zu können.

Der Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg ist derzeit auch in den höheren Fachsemestern noch zulassungsbeschränkt. Sie müssen sich daher fristgerecht bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2011/12 endete am 15.07.2011 (Ausschlussfrist). Die Chancen des Wechsels hängen davon ab, ob und wie viele Plätze in den höheren Semestern freigeworden sind. Zu empfehlen ist ein Wechsel mit vollständig bestandener Zwischenprüfung. Die Möglichkeit des Wechsels ins 2. Semester hängt davon ab, ob sich Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters abzeichnet, dass freie Plätze vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall und erfolgt eine Zulassung erst in den Semesterferien, so wird dringend von einem Wechsel ins 2. Semester abgeraten: In den Semesterferien werden zwei vierwächige Hausarbeiten geschrieben. Ohne Teilnahme an diesen Hausarbeiten wird das Bestehen von Orientierungs- und Zwischenprüfung problematisch.

Die Studien- und Prüfungsordnungen der juristischen Fakultäten unterscheiden sich zum Teil erheblich. Während im Jurastudium an anderen Universitäten zahlreiche Klausuren geschrieben werden müssen, hält Heidelberg an dem bewährten Übungsmodell fest: In den Anfängerübungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sind jeweils eine Hausarbeit und eine Klausur zu bestehen. Die vierwöchige Hausarbeit ermöglicht eine intensivere Auseinandersetzung mit der jeweiligen Rechtsmaterie und übt die für die Studienarbeit erforderliche wissenschaftliche Methode ein.

Wegen der Unterschiede der Studienordnungen wird Ihr bisheriger Studienverlauf oftmals von dem in Heidelberg gültigen Studienplan abweichen. Wir bemühen uns in diesem Fall, Ihnen den Wechsel nach Heidelberg durch Anerkennung von Studienleistungen und Fristverlängerungen zu erleichtern. Es wird dennoch geraten, erst mit bestandener Zwischenprüfung nach Heidelberg zu wechseln.

Ein Studienortwechsel ist nach dem ersten Semester grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Ideal ist ein Wechsel nach bestandener Zwischenprüfung. Eine an einer anderen deutschen Hochschule abgeschlossene Zwischenprüfung wird von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg stets anerkannt.
Wenn Sie vor der Zwischenprüfung nach Heidelberg wechseln möchten, empfiehlt sich vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch mit unserer Fachstudienberatung. Vor dem Wechsel an anderen Universitäten erbrachte Leistungen der Studierenden werden bei Gleichwertigkeit mit den Heidelberger Anforderungen anerkannt. Wir bitten Sie, sich diesbezüglich vor einer Immatrikulation an die Studienberatung der Juristischen Fakultät zu wenden.

Wir weisen darauf hin, dass in Heidelberg die Hausarbeiten in den Semesterferien vor den Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen geschrieben werden. Wenn Sie an den Übungen teilnehmen möchten, bitten wir Sie, den im Internet veröffentlichten und an der Pforte der Seminarbibliothek erhältlichen Aufgabentext in Empfang zu nehmen.

Hinweis für Studienortwechsler zum WS 2011/12: Alle Studienortwechsler ins 2.-9. Semester, die sich form- und fristgerecht beworben haben, können aufgenommen werden.

Dr. Kaiser, Leiter des Prüfungsamts

Weitere Informationen

Allgemeine Studienberatung

(Zentrale Universitätsverwaltung)

Fachstudienberatung

(Juristische Fakultät)

→ organisatorische Fragen zu Studium und Bewerbung (Bewerbungsverfahren, Zugangsvoraussetzungen, Fristen, Immatrikulation etc.)

→ inhaltliche Fragen zu Studium und Hochschulwechsel (Organisation und Aufbau des Studiums, Anerkennung von Leistungsnachweisen etc.)

Telefonportal: + 49 (0) 62 21/ 54 54 54 Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. E-Mail-Portal: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Telefon: + 49 (0) 62 21/ 54-2001 Email: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können